Klasse T
Was darf ich fahren
-Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h, auch mit Anhängern
-selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhängern
Achtung: das jeweilige Fahrzeug muss zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und auch dafür eingesetzt werden!
Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM und L
Voraussetzungen
Mindestalter 16 Jahre (bei Höchstgeschwindigkeit 40 km/h)
Mindestalter 18 Jahre (bei Höchstgeschwindigkeit 60 km/h)
kein Vorbesitz erforderlich

Theoretischer Unterricht

Für die Klasse T benötigst Du: 12 Doppelstunden à 90 Minuten Grundstoff (6 Doppelstunden mit Vorbesitz)
6 Doppelstunden à 90 Minuten Zusatzstoff.
Die Doppelstunden umfassen abgeschlossene Themengruppen, so dass Du jederzeit einsteigen kannst.


Darüber hinaus bereitest Du dich mit dem entsprechenden Lehrmaterial auf die Fragen der Theorieprüfung vor. 

Wir beraten Dich gerne persönlich bei der Auswahl des geeigneten Lehrmaterials für Deine Bedürfnisse.


Praktischer Unterricht
Für die praktische Ausbildung wird der Trecker vom Fahrschüler gestellt.
Dieser muss als Prüfungsfahrzeug folgende Voraussetzungen erfüllen:
- die Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeugkombination mehr als 32 km/h
- Zweileitungs-Bremsanlage
- Anhänger mit mindestens geschlossener Ladefläche
- Länge des Anhängers bei Verwendung eines Starrdeichselanhängers mindestens 4,5 m
- Länge der Fahrzeugkombination mindestens 7,5 m

Die Grundlage bildet eine ausreichende Grundausbildung, inklusive einer Grundfahraufgabe:
Rückwärtsfahren geradeaus über 10 Meter
Abfahrkontrolle

Für die Klasse T sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.