BKF MODULE LKW / BUS – WEITERBILDUNG GEM. BKRFQG
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelt die (beschleunigte) Grundqualifikation und die Berufskraftfahrer Weiterbildung, die gerne auch als die 5 Module bezeichnet wird.


Gemäß dem BKrFQG müssen alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, sofern sie Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C/CE, C1/C1E, D/DE oder D1/D1E erforderlich ist regelmäßig alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung absolvieren, d.h. 5 Module à 7 Stunden.


Als Nachweis der Weiterbildung wird bei Vorlage der entsprechenden Teilnahmebescheinigungen die befristete Schlüsselzahl 95 in die Fahrerqualifizierungsnachweiskarte eingetragen (bisherige Eintragung Führerschein).  Es gibt in der Weiterbildung Lkw oder Bus keine Prüfung!
WEITERBILDUNG FÜR LKW- / BUS-FAHRER DURCH DIE „5 BKF MODULE“
der EU-Berufskraftfahrer Weiterbildung LKW / Bus:


Zielgruppe:
Fahrpersonal im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr
Rechtliche Grundlagen
Europäischen Richtlinie 2003/59/EG
Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG)