FÜHRERSCHEIN KLASSE CE
Lastzüge
Zugfahrzeuge der Klasse C in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg.
Mindestalter: 21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrFQG sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung.
Eingeschlossene Klassen: BE, C1E und T
Außerdem DE, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
Befristung:
Grundsätzlich auf fünf Jahre befristet, jeweils Verlängerung um weitere fünf Jahre nach Vorlage eines positiven Eignungsnachweises (betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten und augenärztliches Gutachten)