Klasse A2
Definition Klasse A2:
Motorisierte Zweiräder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50ccm, einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h, Nennleistung max. 35 kW/48PS und einem Verhältnis von nicht mehr als 0,2kW/kg. Nach zweijährigem Besitz des Motorrad-Führerscheins der Klasse A2 kann die Führerscheinklasse A mit dem Ablegen einer praktischen Prüfung erworben werden. Eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich. Dann dürfen alle Motorräder gefahren werden.
Die Klasse A2 enthält automatisch die Führerschein-Klassen AM und A1.
Mindestalter
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
Vorgeschriebene Ausbildung
Theorie:
Insgesamt sind 16 Theorieunterrichte vorgeschrieben, davon 12 Grundunterrichte und 4 klassenspezifische Unterrichte speziell für Motorrad-Fahrer. Bei Erweiterung des Führerscheins (z.B. wenn jemand schon Klasse B besitzt und auf Motorrad erweitert) reduzieren sich die Grundunterrichte auf insgesamt 6. Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem Fahrerlaubnis-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt die theoretische Ausbildungspflicht.  Der klassespezifische Motorrad-Unterricht wird individuell vereinbart.
Wie häufig Sie den Unterricht pro Woche besuchen, hängt von Ihrem persönlichen Zeitplan ab. Lediglich die vorgeschriebene Mindestanzahl muss vor der Theorieprüfung absolviert werden.
Unser Ziel ist es, Ihnen einen abwechslungsreichen und informativen Theorieunterricht zu bieten, der Sie nicht langweilt und Ihnen möglichst viel Lern- und Vorbereitungszeit auf die theoretische Prüfung abnimmt. Für Fragen stehen wir Ihnen nach dem Unterricht selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Praxis:
Der Gesetzgeber schreibt 12 sog. Sonderfahrten vor. Im Einzelnen sind das:
5 Bundes- und Landstraßenfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt die praktische Ausbildungspflicht.
Vor den Sonderfahrten ist die Grundausbildung vorgeschrieben. Diese beinhaltet unter Anderem das eigentliche Motorrad-Fahren zu lernen und die Grundfahraufgaben wie z.B.: Slalom, Ausweichen, Kreisfahren etc. Wie umfangreich diese ausfällte, hängt neben anderen Faktoren von den Vorkenntnissen ab, die ein Fahrschüler mitbringt. Unser Motto lautet: "So wenig Stunden wie möglich, aber so viele wie nötig, um sicher zu fahren und die Prüfung zu bestehen!".
Die Schutzkleidung wie Motorrad-Jacke und -Hose , Helm, Schuhe und Handschuhe wird nicht von uns zur Verfügung gestellt und muss daher vom Fahrschüler mitgebracht werden.